Angaben gemäß § 6
Abs.1 TDG Seit
dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstgesetz
in Kraft, das den Apotheker verpflichtet, folgende
Angaben über die Apotheke und den Apothekenleiter
auf seiner Homepage zu hinterlegen (§ 6 TDG):
Berufsbezeichnung: Titel
und Approbation erhalten in: Zuständige Aufsichtsbehörde: Zuständige
Apothekenkammer: Handelsregister und Nummer:
Apothekerin Deutschland Hamburg Hamburg Amtsgericht
Hamburg, HRA: 82456
Berufsordung
der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf
der Website der